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| Wichtige Begriffe von A-Z |
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| Eigentümer |
| Grundsätzlich ist die Leasinggesellschaft Eigentümerin des Leasingfahrzeugs, obwohl die Zulassung auf den Leasingnehmer erfolgt. Das hat für den gewerblichen Leasingnehmer den Vorteil, dass die Objekte nicht in seiner Bilanz erscheinen und die Leasingbeträge sofort als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sind. Siehe auch: Halter des Leasingfahrzeuges, Bilanzneutralität. |
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