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Wichtige Begriffe von A-Z
Drittkäuferbenennungsrecht
Da der Leasingnehmer aus rechtlichen Gründen bei Beendigung des Leasingvertrags das Leasing-Fahrzeug nicht kaufen darf, kann er bei Verträgen mit Restwertabrechnung im Rahmen des Dritt-käuferbenennungsrechtes einen Dritten als Käufer benennen, der das Auto zum Marktwert erwerben möchte.
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